09.10.2026
Muss in Österreich eine Firma Insolvenz anmelden, springt der sogenannte Insolvenzentgelt-Fonds (IEF) in die Bresche. Die Beschäftigten erhalten ihre ausständigen Zahlungen, also ihren Lohn, ihr Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld vom IEF ausbezahlt. Aber dieses Sicherheitsnetz hat riesige Löcher bekommen. Denn die Politik hat mehrmals die Beiträge der Arbeitgeber zum Insolvenzfonds gesenkt. Und dieses Geld – ein Loch von 160 Millionen Euro – fehlt jetzt.
Bereits Anfang 2027 – also in wenigen Wochen – wird der IEF betroffenen Beschäftigten ihr Geld nicht mehr auszahlen können. Geld, für das die Kolleginnen und Kollegen bereits ihre Leistung erbracht und hart gearbeitet haben. Geld, das den Kolleginnen und Kollegen zusteht. Und sie sind es nicht, die eine Insolvenz verursachen, aber sie werden die Folgen eines leeren Insolvenzfonds tragen müssen.
Wir sprechen hier von hohen Summen. Im Vorjahr hat die AK rund 23.500 Betroffene dabei unterstützt, nach der Insolvenz ihrer Unternehmen zu ihren Ansprüchen zu kommen. Rund 2.000 Anträge haben wir pro Monat eingebracht. Und der Fonds hat rund 300 Millionen Euro an offenen Forderungen ausgezahlt. Hinter diesen Zahlen stehen reale Menschen und ihre ganz realen Probleme.
Der Fonds wird aber auch von Unternehmen belastet, die Insolvenz zum Geschäftsmodell erkoren haben. Firmen werden in die Pleite geschickt, die Lohnkosten überwälzt. So wird der IEF an den Rand des Abgrunds getrieben. Dabei trägt er massiv zu erfolgreichen Sanierungen bei. Und damit zur Fortführung der Betriebe und zum Erhalt er Arbeitsplätze. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein, sollte die Finanzierung nicht rasch sichergestellt werden
Es muss nun alles getan werden, um diese Erfolgsgeschichte – nämlich der Schutz von Beschäftigten – fortzuschreiben. Wer arbeitet, muss darauf vertrauen können, dass der Lohn gesichert ist – auch wenn der Arbeitgeber insolvent ist. Der IEF muss daher auf finanziell sicheren Beinen stehen. Das bestätigt auch der Rechnungshof, der in seinem Bericht eine Sicherung der Finanzierung fordert.
Es muss sich einiges ändern. Und dabei geht es nicht um Bürokratie, sondern um strengere Haftungsbestimmungen, wirksamere Sanktionen und mehr Kontrollen. Wer sich an Gesetze hält, darf keinen Wettbewerbsnachteil haben, wer sie systematisch missachtet, darf nicht daran verdienen. Die Sozialministerin muss die Verordnung für die gesetzlich vorgesehene Anpassung des Insolvenzbeitrags erlassen, um die Finanzierung des Fonds abzusichern. Der Schutz von Beschäftigten im Insolvenzfall darf nicht geschwächt werden. Kürzungen bei der Entgeltsicherung kommen für die AK sicher nicht infrage.
















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