13.07.2021
Als eine vertane Chance für langlebigere Produkte und besseren KonsumentInnenschutz bewertet die AK das neue Gewährleistungsrecht, das gestern, Mittwoch, im Parlament beschlossen wurde. Damit werden zwei EU-Richtlinien – die Warenkauf-Richtlinie und die Digitale Inhalte-Richtlinie – umgesetzt. AK KonsumentInnenschützerin Gabriele Zgubic: „Die Möglichkeiten für langlebigere Produkte sind vorerst verspielt, obwohl die Gewährleistungs-Richtlinien Spielräume eingeräumt hätte.“Als eine vertane Chance für langlebigere Produkte und besseren KonsumentInnenschutz bewertet die AK das neue Gewährleistungsrecht, das gestern, Mittwoch, im Parlament beschlossen wurde. Damit werden zwei EU-Richtlinien – die Warenkauf-Richtlinie und die Digitale Inhalte-Richtlinie – umgesetzt. AK KonsumentInnenschützerin Gabriele Zgubic: „Die Möglichkeiten für langlebigere Produkte sind vorerst verspielt, obwohl die Gewährleistungs-Richtlinien Spielräume eingeräumt hätte.“Die Regierung hat zwar in ihrem Regierungsprogramm die „Förderung der Nachhaltigkeit von Produkten, Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz (u. a. Haltbarkeit, Reparaturfreundlichkeit) durch rasche Umsetzung der Richtlinien Warenkauf und digitale Inhalte“ versprochen – aber leider mit dem Gesetz nicht gehalten. Der Grund: Vermeidung einer Mehrbelastung von Unternehmen in der jetzigen wirtschaftlich schwierigen Situation. „Ein schwaches Argument, denn auch KonsumentInnen stehen vor großen finanziellen Herausforderungen und brauchen wirksame Schutzbestimmungen“, so Zgubic. Immerhin bearbeiteten die AK KonsumentInnenschützer bundesweit im Jahr 2020 rund 40.000 Beschwerden zur Gewährleistung.Die Gewährleistungsfrist bleibt grundsätzlich bei zwei Jahren, die Beweislastumkehr wird auf die in der Richtlinie geforderte Mindestfrist von einem Jahr angehoben. Positiv ist, dass smarte Produkte wie Smartwatch oder Staubsaugerroboter sowie digitale Dienste wie Streaming- oder Clouddienste erfasst sind. Dass Gewährleistungsrecht gilt auch dann, wenn man digitale Dienste mit Daten bezahlt. Das Gesetz tritt mit Jänner 2022 in Kraft. Spielräume, die die Richtlinien ermöglicht hätten, wurden leider nicht genutzt. Die KonsumentInnen brauchen aber bessere Gewährleitungsrechte – die AK bleibt dabei und fordert: Gewährleistungsfrist für langlebigere Waren auf mindestens fünf Jahre. Den Haltbarkeitserwartungen der KonsumentInnen muss durch entsprechend längere Gewährleistungsfristen Rechnung getragen werden, andernfalls bestünden bezüglich des objektiven Leistungskriteriums der Haltbarkeit mitunter gar keine Gewährleistungsrechte;Zeigt sich ein Mangel erst nach zwei Jahren (versteckter Mangel), wie dies bei Haltbarkeitsmängel öfter der Fall ist, soll ab Kenntnis des Mangels noch ein Gewährleistungsanspruch bestehen;Verlängerung der Beweislastumkehr auf zwei Jahre;Rücktrittsrecht binnen 30 Tagen, wenn in diesem Zeitraum ein Mangel auftritt;Eine Reparatur muss sofort durchgeführt werden; ist das nicht möglich, muss es ein Ersatzgerät geben, das Geld retourniert oder neue Ware ausgehändigt werden;Mehr Haftung für HerstellerInnen: Damit nicht nur der Händler mit den Gewährleistungspflichten belastet ist, soll eine ergänzende Direkthaftung des Herstellers/Importeurs eingeführt werden;Informationspflichten zu Haltbarkeit und Reparaturfreundlichkeit
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